Lizenzverstöße und die Folgen

Viele bekannte Politiker sind der Unkenntnis oder dem fahrlässigen Umgang mit der Nutzung geistigen Eigentums mittlerweile zum Opfer gefallen. Dabei berührt die Diskussion um Fußnoten in Doktorarbeiten nur einen kleinen Teil der Folgen lizenzrechtlicher Verstöße.

Die Grundzüge des Lizenzrechts sind nicht wirklich schwer zu verstehen: Solange kein kommerzielles Interesse mit der Nutzung fremden Eigentums verbunden ist, wird vieles toleriert. Will man seine Geburtstagskarte mit einem Bild aus dem Web aufpeppen, bedeutet das zwar in der Regel eine Verletzung von Lizenzrechten, sie spielt aber wirtschaftlich keine Rolle. Der Verstoß wird in der Regel nicht erkannt und daher nicht verfolgt. Es handelt sich also um ein Bagatelledelikt.

Wird ein unlizenziertes Bild jedoch im Webauftritt eines Unternehmens eingesetzt, verbirgt sich hinter der Verwendung ein gewerblicher Zweck. Das Unternehmen verspricht sich einen Erfolg und zieht Nutzen aus der Verwendung. Zum Beispiel mehr Besucher auf der Webseite oder mehr Anfragen. Dadurch bekommt die unerlaubte Verwendung juristische Relevanz. Viele professionelle Bilddatenbanken schicken ihre Avatare auf Spurensuche durchs Netz. Und die arbeiten inzwischen überaus erfolgreich. Werden unerlaubt genutzte Bilder gefunden, erreichen die Kosten für die Nutzung schnell vierstellige Summen. Das übertrifft meist jene Kosten, die eine gewöhnliche Lizenzierung ausgemacht hätte. Und damit lohnt sich ein Verstoß nicht wirklich, auch wenn er heute allzu leicht ermöglicht wird.

Nutzungsrecht kein Eigentumsübergang

Vom Grundsatz her ist das Urheberrecht einfach: Es schützt die kreative Leistung und dessen Urheber. Diese Leistung hat einen Wert, denn sonst wäre es ja nicht so reizvoll, sie ohne Bezahlung zu verwenden. Ganz gleich, ob es sich um ein Lied, ein Bild, ein Text oder eine grafische Gestaltung handelt, mit jedem Kauf eines kreativen Werkes erwirbt man lediglich das Recht für dessen Nutzung. Und das ausschließlich im Rahmen des erwirbenen Umfangs.

Eigentum an kreativer Leistung kann man nicht erwerben. Eigentümer eines kreativen Werkes bleibt immer der geistige Urheber. Dabei kann die Nutzung in vielerlei Richtung eingeschränkt sein. Erwirbt man ein Bild, heißt das nicht: „Ich kann damit machen was ich will". Unter Umständen darf ich es ausschließlich im Web, oder in einer Broschüre, oder zeitlich befristet auf einer Veranstaltung verwenden. Auf diese Einschränkungen oder Bedingungen im Rahmen des Erwerbs kommt es an. Lizenzbedingungen sollte man daher immer aufmerksam lesen, bevor ein Kauf erfolgt, oder der Auftrag für eine kreative Leistung vergeben wird. Dies gilt natürlich auch für die Zusammenarbeit mit einem Designer oder einer Werbeagentur.

 

Lizenzrechte frühzeitig klären

Relevanz erlangen Lizenzfragen meist dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Solange Fotografen, Künstler oder Agenturen und Kunden harmonisch und intensiv zusammenarbeiten, werden die Details von lizenzrechtlichen Vereinbarungen kaum zum Thema gemacht. Im Falle einer Scheidung ändert sich das in der Regel.

Fast immer ist die Herausgabe von Originaldateien oder Originaldaten nicht Teil gängiger Designverträge. Nicht zuletzt auch deshalb, weil darin das geistige Eigentum verankert ist. Im Falle einer Trennung besteht seitens der Unternehmen natürlich ein berechtigtes Interesse an diesen Daten. Gleichwohl bedeutet deren Herausgabe in den meisten Fällen eine erhebliche Erweiterung des Nutzungsumfangs. Diese ist gerecht zu entlohnen. Eine Berechnungsgrundlage für den Wert solcher Daten findet man hier.

 

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