Die Berechnung von Lizenzkosten

Egal ob Foto, Text, Musik oder Designleistung, in der Werbung kommt man zwangsläufig mit dem Thema Lizenzen und Nutzung in Berührung. Daher sollte ein Verständnis für die Grundlagen vorhanden sein.

Eine Lizenz bedeutet nichts anderes als das Recht zur Nutzung. Dieses Recht ist jedoch hinsichtlich des Umfangs der Nutzung klar zu definieren. Man unterscheidet hierbei vier essenzielle Formen der Nutzung:

  • die inhaltliche Nutzung
  • die zeitliche Nutzung
  • die räumliche Nutzung
  • die Art der Nutzung

 

Was ist ein inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht?

Bei der inhaltlich begrenzten Nutzung geht es um die Definition, in welchen Medien die kreative Leistung verwendet werden darf. Es kann sein, dass eine kreative Leistung nur für einen Zweck erstellt bzw. lizenziert wurde. Schießt zum Beispiel ein Fotograf Fotos für einen Kalender, kann die Nutzung ausschießlich auf diesen Einsatzzweck begrenzt sein. Möchte man die Bilder später auch im Internet oder in Anzeigen verwenden, muss dies frei gegeben werden. Schließlich ist das eine erweiterte Nutzung.

Werden Texte für einen Webauftritt erstellt, dürfen Kunden diese nicht automatisch in Ihren Broschüren verwenden – auch nicht auszugsweise. Es sei denn, dies ist vorher vertraglich mit dem Urheber vereinbart.

Was ist ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht

Die Beschränkung einer zeitlichen Nutzung liegt auf der Hand: Zeitlich begrenzte Nutzungsrechte gestatten die Verwendung eines kreativen Werkes nur über einen bestimmten Zeitraum. Diese Nutzungsvereinbarung kann zum Beispiel für eine Messe, eine Veranstaltung oder eben auch für die Bilder eines Kalenders durchaus sinnvoll sein. Schließlich senkt die zeitlich befristete Nutzung eines Werkes die Kosten für dessen Nutzung. Beide Seiten – Nutzer und Urheber – können davon profitieren.

Das räumlich beschränkte Nutzungsrecht

Ob ein Werk lokal, regional, national oder auch international genutzt werden darf, ist über das räumliche Nutzungsrecht geregelt. Bei einem Webauftritt macht eine Einschränkung in dieser Hinsicht keinen Sinn. Auch bei einem Logo ist unbedingt darauf zu achten, dass die räunlichen und auch die beiden zuvor beschriebenen inhaltlichen und zeitlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt erworben werden. Sonst wären Logos nur über einen gewissen Zeitraum, nicht auf allen Medien und eben auch nur räumlich beschränkt nutzbar.

Exklusiv oder Royalty free - Die Nutzungsart

Bei der Nutzungsart gilt es abzuwägen. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen, nicht-exklusiven und der exklusiven Nutzung. Bei einem Foto reicht meist die einfache Nutzung. Bei einem Logo sollte auf jeden Fall ein exklusives Nutzungsrecht erworben werden. Für viele andere Maßnahmen kann die Beschränkung des Nutzungsrechts aber für beide Seiten durchaus sinnvoll sein. Der Urheber kann sein Werk auch anderenorts oder zu einem späteren Zeitpunkt anderweitig veräußern und der Kunde passt die Kosten seinem Nutzungsumfang an.

Es ist also vor jedem Auftrag zur Erstellung einer kreativen Leistung ratsam, sich über die Einsatzzwecke Gedanken zu machen. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Nutzung stärker zu beschränken, um sie gegebenenfalls später weiter auszudehnen.

 

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Lizenzen

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